Impressum/AGB

Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH

Geschäftsführerin Sabine Opitz-Wieben

Kietz 11
14806 Groß Briesen

Telefon 033846 41673
Telefax 033846 90099

E-Mail: info@reiterhof-gross-briesen.de
Internet: www.reiterhof-gross-briesen.de

USt-Id. Nr. DE291902643

Registergericht: Amtsgericht Potsdam
Registernummer: HRB 26204 P

BIC: GENODEF1BRB
IBAN: DE93160620730001048350

Laekurhof Islandpferdegestüt

Sabine Opitz-Wieben
Pferdewirtschaftsmeisterin

Kietz 11
14806 Groß Briesen

Telefon 033846 41673
Telefax 033846 90099

E-Mail: info@laekurhof.de
Internet: www.laekurhof.de

USt-Id. Nr. DE192758795

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Sabine Opitz-Wieben

(Anschrift wie oben) Haftungshinweis:
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Quellenangaben:
Urheber Corporate Design Bundesgartenschau 2015 Havelregion: Werbeagentur Mahrla (fidesmahrla+)

AGB Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH

1. Reisevertrag

1.1 Mit der Reiseanmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung bietet der Reiseteilnehmer den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für zwei Wochen an.
Eine verbindliche Erstanmeldung kann nur schriftlich per Anmeldeformular erfolgen, welches auf der Internetseite der Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH zu finden ist. Alle folgenden Anmeldungen können schriftlich per Anmeldeformular oder per E-Mail  vorgenommen werden.
Die Anmeldung gilt für alle in der Anmeldung genannten Personen.
Minderjährige bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung ihrer Eltern.
Reservierungen von Pferden oder Zimmern können nicht angeboten werden, eventuelle Wünsche nimmt die Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH gerne entgegen und versucht diese, soweit möglich, zu erfüllen. Reservierungen, nicht Pferde oder Zimmer betreffend, können durch Dritte vorgenommen werden, eine verbindliche Anmeldung kann jedoch nur durch den Reiseteilnehmer selbst erfolgen.
Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung in Textform beim Reiseteilnehmer zustande.

1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot der Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reiseteilnehmer diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Reisepreises, der Anzahlung oder des Antrittes der Reise erfolgen.

1.3 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Jahresprogramms für den Reisezeitraum bzw. der betreffenden Veröffentlichung auf der Homepage der Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung. Andere Prospekte sind nicht maßgeblich.
Besondere Wünsche (Nebenabreden) sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart werden.

2. Zahlung

2.1 Die Bezahlung der gebuchten Leistungen erfolgt vorab per Überweisung oder bei Anreise in bar oder per ec-Karte gegen Übergabe eines Reisepreissicherungsscheines. Die Aushändigung eines Sicherungsscheines erfolgt nicht bei Beträgen bis 75,00 € oder bei Buchungen ohne Übernachtung oder bei Buchung einer Reise, die weniger als 12 Stunden andauert.

3. Umbuchung, Leistungs- u. Preisänderungen

3.1 Umbuchungen im Sinne nachträglicher Änderungen des Reisetermins, des Reiseantritts, oder der Unterkunft sind in der Regel nicht möglich.
Die Möglichkeit des Rücktritts vor Reisebeginn und einer darauffolgenden Neuanmeldung bleibt dem Reiseteilnehmer unbenommen.
Eine entsprechend anfallende Rücktrittspauschale ergibt sich aus Punkt 4. /Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers.

3.2 Die Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern.

Von den Leistungsänderungen wird die  Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten und ihn mit einer Erklärungsfrist von zehn Tagen alternativ kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig und für den Reisenden zumutbar sind. Ein Kündigungsrecht des Reiseteilnehmers bleibt unberührt. Sofern aus Witterungsgründen die Umgestaltung des Reiseprogramms notwendig wird, bleibt der Gesamtzuschnitt der Reise ohne Beeinträchtigung.

3.3 Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen können zu Teilerstattungen führen.
Für erbrachte Leistungen ist eine angemessene Vergütung zu leisten.

3.4 In sämtlichen Fällen der Umbuchung sowie von Leistungs- u. Preisänderungen bleibt dem Reiseteilnehmer der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten unbenommen.

4. Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers

4.1. Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen unter Angabe des Reisedatums, des gebuchten Programms und Namens des Reiseteilnehmers den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbes zu verlangen.

Die Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die pro Person in Prozent des auf sie entfallenden Reisepreises wie folgt berechnet wird:

Bei einem Rücktritt
- ab dem 60. Tag vor Reisebeginn 20 %,
- ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 50 %,
- am Tag des Reiseantritts 90 %

4.2 Bei sog. Heimwehabbruch der Reise werden ebenfalls 90 %  des Reisepreises fällig. Die Erstattung kann anteilig erfolgen.

4.3 Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass der Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.

5. Rücktritt seitens der Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH

5.1 Wird eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen bei den angebotenen Reisen nicht erreicht, ist die Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH berechtigt, die Reise bis zu 14 Tagen vor Reisebeginn abzusagen. Ein bereits gezahlter Reisepreis wird in diesem Fall unverzüglich erstattet.

5.2 Die Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn entweder der Reisende die Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer Mitreisender gerechtfertigt ist. In diesem Falle entfällt jegliche Erstattung des Reisepreises. Der Reiseteilnehmer muss in diesem Zusammenhang auf eigene Kosten die Rückreise antreten.

6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

6.1 Wird die Reise nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Reisevertrag kündigen.
Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann die Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH eine angemessene Entschädigung verlangen.

6.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird die Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat die Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte Leistungen.

7. Haftung

7.1 Die vertragliche Haftung der Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

7.2 Für Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden, die ihre Ursache in einer schuldhaft begangenen unerlaubten Handlung haben, haftet die Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH je Reiseteilnehmer, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist, jeweils bis zu  3.000,00 €. Liegt der Reisepreis jedoch über € 1.364.-, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

8. Gewährleistung/Schadenersatz

8.1 Ist die Reise mangelhaft, so kann für die Dauer des Mangels der Reisepreis nach Maßgabe des § 638 Abs. 3 BGB auf Verlangen des Reiseteilnehmers gemindert werden. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

8.2 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.
Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder von der Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH verweigert wird, oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist.
Wird der Vertrag gekündigt, hat die Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte Leistungen.
In diesem Fall wird die Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen.

8.3 Darüber hinaus kann der Reiseteilnehmer Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Reisemangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Reisepreises von mindestens 50 % gerechtfertigt ist.

9. Mitwirkungspflicht

9.1 Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich vor Ort anzuzeigen.
Dort wird für Abhilfe gesorgt werden, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.

9.2 Eine größtmögliche Fürsorge und gewissenhafte Beaufsichtigung allein reisender Kinder durch die Betreuer von der Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH erfordert umfassende Information durch die Eltern. Die Eltern haben die Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH auf wichtige Besonderheiten des Kindes (Medikamenteneinnahme, Gesundheitsbeeinträchtigungen u. dgl.) hinzuweisen und sich über die Zustimmung/Nichtzustimmung zu möglichen Aktivitäten des Kindes (Baden, u. dgl.) umfassend zu erklären.
Unterbleibt diese Mitwirkungshandlung durch die Eltern oder entsprechen die erteilten Informationen nicht der Wahrheit, bleibt die Reiter- und Erlebnisbauernhof GmbH insoweit von der Haftung frei.

10. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung

10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der  Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Ansprüche schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur noch dann geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer an der Einhaltung ohne sein Verschulden gehindert war.

10.2 Der Reiseteilnehmer und die Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Teilnehmers eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Diese Vereinbarung gilt nicht, wenn der Reiseteilnehmer die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend macht oder der Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH, seinen gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen vorgeworfen werden kann. Für diese Fälle gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren gemäß § 651g Abs. 2 BGB.
Die Verjährung beginnt an dem Tag, der auf den vertraglich vorgesehenen Tag des Reiseendes folgt. Deliktische Ansprüche verjähren in drei Jahren.

11. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

11.1 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

11.2 Die im Reiseprospekt oder auf der Homepage der Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH ausgewiesene Beschreibung der Zimmer des Reiterhofes dienen lediglich der Information über die Grundausstattung. Alle Zimmer sind individuell eingerichtet.

11.3 Eine Haftung der Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH für abhandengekommene Sachen und Gegenstände entfällt, es sei denn, dass schuldhaftes Verhalten der Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH und seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt.

Wertsachen sind im Büro der Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH zu deponieren. Nur dann ist bei Abhandenkommen eine Haftung der Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH (außer bei Einbruch) gegeben.

Der Zugang zu den Wertsachen ist täglich von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr möglich.

11.4 Das Reiten geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt für das Reiten auf dem Reitplatz, bei Ausritten im Gelände sowie bei allen sonstigen Reitveranstaltungen, für die sich die Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH verantwortlich zeichnet.

Zur Ausrüstung eines jeden Reiters gehört neben fester, zweckmäßiger Kleidung ein gut sitzender Helm. Das Tragen des Helmes beim Reiten ist Pflicht. Während des Reitunterrichts hat der Reitlehrer, im Übrigen das Betreuerteam, Weisungsbefugnis. Sollte sich der Reiter nicht daran halten, so kann das Reiten untersagt werden.

Die Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH übernimmt keine Haftung bezüglich eventueller Unfälle, Verluste oder Schäden jeglicher Art sowie Diebstahl, soweit diese nicht von der Reiter- und Erlebnisbauernhof GmbH oder seiner Erfüllungsgehilfen zu verantworten sind.

11.5 Die Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH bietet die Nachsendung vergessener Sachen und Gegenstände an, wenn der Betroffene entsprechende Paketmarken oder Briefmarken zuvor an die Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH übersandt hat.

11.6 Für schuldhaft verursachte Schäden durch den Reiseteilnehmer haftet dieser nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei minderjährigen Reiseteilnehmern haften in einem solchen Fall grundsätzlich der Anmelder bzw. die Eltern.

Es wird der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung dringend empfohlen.

11.7 Die Hofordnung ist Bestandteil des Reisevertrages. Verstöße gegen die Hofordnung können die Folgen gem. Ziffer 5.2 nach sich ziehen.

12. Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Vertragsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der Vertrag insgesamt nicht berührt. In diesem Fall sind die Vertragspartner verpflichtet, eine Bestimmung zu vereinbaren, die der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

Stand: September 2015